Baden-Württemberg: Ordnungsrecht zementiert Modernisierungsstau in Heizungskellern

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Köln, 9. Februar 2017 – Eine aktuelle Multimomentaufnahme des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) zeigt ein deutliches Zurückfallen der Heizungsmodernisierungen in Baden-Württemberg im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Nach einer ersten Hochrechnung ist der Heizungsmarkt in dem Bundesland in 2016 um rund 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr geschrumpft. Damit hat sich der dortige Markt deutlich schlechter entwickelt als der Bundesdurchschnitt. Einen wesentlichen Grund hierfür sieht der BDH in der Verschärfung der Nutzungspflichten für erneuerbare Energien bei Heizungsmodernisierungen. Diese sind im Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg verankert. „Nutzungspflichten qua Ordnungsrecht im Bestand im Falle von Bestandssanierungen wirken kontraproduktiv und zementieren den seit Jahren anhaltenden Modernisierungsstau. Das Bundesland Baden-Württemberg ist bei der Heizungsmodernisierung vom bundesweiten Spitzenreiter zum Schlusslicht abgerutscht und lässt damit immense Effizienz- und CO2-Minderungspotenziale ungenutzt. Anstelle von Geboten und Verboten brauchen wir attraktive Anreize, um den veralteten Anlagenbestand auf Vordermann zu bringen“, sagt BDH-Präsident Manfred Greis.

Der BDH führt die Multimomentaufnahme über den Absatz von zentralen Wärmeerzeugern (Gas-, Öl-, Holz-Heizkessel und Wärmepumpen) sowie thermischen Solaranlagen in Baden-Württemberg seit 2008 durch. Ziel ist es, die Marktentwicklung in dem Bundesland gegenüber dem Bundestrend langfristig darzustellen. In den Jahren 2010 bis 2015 lag in Baden-Württemberg der Modernisierungsindex im Schnitt rund 13 Prozent unter Bundesdurchschnitt. Die Entwicklung der erhobenen Marktzahlen verdeutlicht: Heizungsmodernisierer in Baden-Württemberg begegnen ordnungsrechtlichen Zwängen durchaus rational. Sowohl vor Einführung (2009) als auch vor der Novellierung des EWärmeG (2015) führten drohende Kostensteigerungen zu vorgezogenen Modernisierungsspitzen, wobei Investitionen in Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Holzzentralheizungen ausblieben. Nach den Stichtagen kam es jeweils zu anhaltenden Markteinbrüchen. Aufgrund der erhobenen Daten sieht sich der BDH in seiner Grundeinschätzung bestätigt, dass sich gesetzlich verordnete Nutzungspflichten insgesamt negativ auf den Modernisierungsmarkt auswirken. Das Ursprungsziel des EWärmeG, den Anteil der erneuerbaren Energien gegenüber dem Bundesschnitt zu steigern, wird deutlich verfehlt.