BDH begrüßt Zusammenführung des Energieeinsparrechts für Gebäude

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Köln/Berlin, 23. Juni 2020 – Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz führt u.a. die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. „Mit der Verabschiedung des GEG wird das Energieeinsparrecht für Gebäude entbürokratisiert und vereinfacht. Fachleute am Bau erhalten zudem Planungssicherheit“, kommentiert Dr. Lothar Breidenbach, Geschäftsführer Technik im BDH. Positiv wertet der Verband außerdem, dass auf eine weitere Verschärfung der energetischen Anforderungen sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden verzichtet wurde. Dies würde einen Kostenanstieg vermeiden.  

Das GEG erleichtert künftig auch die Nutzung von Biomethan im Nachweisverfahren und zur Erfüllung der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien im Neubau. Biomethan könne sowohl in KWK-Anlagen, als auch in Brennwertgeräten einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, so der Verband. Ein weiteres positives Signal sei die Stärkung lokaler Photovoltaikanlagen.

Während des Meinungsbildungsprozesses zum GEG übernahm der BDH für die Branche eine koordinierende Rolle. Das jetzt verabschiedete Gesetz sieht der Verband in Bezug auf die Technologieoffenheit, insbesondere bei den erneuerbaren Energien, als gelungenen Wurf an.