BDH begrüßt neues Gebäudeenergiegesetz (GEG)

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Köln/Berlin, 24. Oktober 2019 – Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. „Mit der Verabschiedung des GEG erhalten Fachleute am Bau Planungssicherheit“, so BDH-Präsident Uwe Glock.

Allerdings trage das GEG nur bedingt zum Klimaschutz bei, denn die CO2-Minderungspotenziale lägen im Bestand, die vom GEG kaum erfasst werden. „Für die notwendige CO2-Minderung im Gebäudebestand bedarf es deswegen einer attraktiven, unbürokratischen und nachhaltigen Förderung von Investitionen in moderne Anlagentechnik“, ergänzt der Verbandspräsident.

„Das von Teilen der Politik geforderte rigorose Verbot von Ölheizungen nach 2026 ist über das neue GEG vom Tisch. Ölbrennwertgeräte können auch nach 2026 unter bestimmten Bedingungen weiter eingebaut werden, etwa in Kombination mit erneuerbaren Energien“, kommentiert Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des BDH. „Damit bleibt die Koalition weitgehend bei dem marktwirtschaftlichen Gebot der Technologieoffenheit und verzichtet auf den Ausschluss einer einzelnen Effizienztechnologie“, so Lücke weiter.

Hinsichtlich der Konkretisierung der im Eckpunktepapier des Klimaschutzprogramms 2030 beschriebenen Förderinstrumente, fordert der BDH die Politik auf, eine Hängepartie zwischen Ankündigung und Inkrafttreten durch eine zügige Umsetzung zu vermeiden. Dies betrifft die steuerlichen Anreize für energetische Gebäudesanierungen sowie die Austauschprämie für Heizsysteme. Neben Risiken für Arbeitsplätze in Handwerk und Industrie würde auch dem Klimaschutz durch eine Verzögerung der Umsetzung ein Bärendienst erwiesen.