BDH: Kohleausstiegsgesetz behindert Wärmewende

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Köln/Berlin, 04. Februar 2020 – Die Bundesregierung hat letzte Woche das Gesetz zum Kohleausstieg auf den Weg gebracht. Damit wird das Ende der Stromproduktion aus Kohle in Deutschland bis spätestens 2038 geregelt. Artikel 6 des Gesetzesentwurfs sieht auch veränderte Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vor. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) sieht hier große Hemmnisse für den Markt von dezentralen KWK-Anlagen im Objektbereich. Insbesondere kritisiert der Verband die vorgeschlagene Begrenzung der jährlichen Förderung auf 3.500 Vollbenutzungsstunden für KWK-Anlagen bis 50 kWel. Diese Einschränkung beeinträchtigt die Wirtschaftlichkeit dieser Technologie massiv. „Um die Förderung vollständig zu erhalten, müssten diese Mini-KWK-Anlagen zukünftig mehr als 17 Jahre lang betrieben werden. Damit läge der Förderzeitraum über der durchschnittlichen Betriebsdauer der Anlagen“, erklärt Dr. Lothar Breidenbach, Geschäftsführer Technik im BDH.

KWK-Anlagen: Wichtiger Baustein für die Wärmewende

Dezentrale KWK-Anlagen leisten bereits heute einen großen Beitrag zur Netzstabilisierung, da sie das gleiche Lastprofil durchlaufen wie elektrische Wärmepumpen. Das bedeutet, dass der von der Wärmepumpe benötigte Strom zum Teil auch von KWK-Anlagen bereitgestellt werden kann. Dies ist besonders im Hinblick auf die angestrebten Ziele der Bundesregierung zum Ausbau der Sektorkopplung und dem damit verbundenen Ausbau der Wärmepumpentechnik im Wärmemarkt von großer Bedeutung.

Der BDH weist ferner darauf hin, dass durch den steigenden Einsatz von grünen Brennstoffen in KWK-Anlagen – insbesondere durch die Nutzung von synthetisch aus EE-Strom erzeugtem Wasserstoff und Methan sowie durch die Nutzung von Biomethan – zukünftig ein weiterer Beitrag zur Einhaltung der Klimaschutzziele in Deutschland geleistet wird.