Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG): Modernisierung der gesamten Heizungsanlage weiterhin förderfähig

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Neue Förderkulisse berücksichtigt neben Wärmeerzeugern auch den Heizkörperaustausch

Köln, 18. Februar 2021 – Im vergangenen Jahr sorgten die im Rahmen des Klimapaketes aufgestockten Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für eine deutliche Marktbelebung. Zu Beginn dieses Jahrs tritt nun die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) zumindest teilweise in Kraft (Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante) und löst die bisherigen Programme ab. Dabei behalten die bislang geltenden Förderkonditionen größtenteils ihre Gültigkeit. „Der BDH begrüßt die Zusammenführung und die Vereinfachung der Förderkulisse“, kommentiert BDH-Präsident Uwe Glock. Es komme nun darauf an, die finanzielle Ausstattung des BEG dauerhaft sicherzustellen, um potenziellen Modernisierern Planungssicherheit zu geben. Dies zahle nicht nur auf den Klimaschutz ein, sondern sichere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch Arbeitsplätze und Beschäftigung.

Im Zusammenhang mit der neuen Förderung weist der BDH darauf hin, dass bei einer Modernisierung im Gebäudebestand neben den Wärmeerzeugern auch die Wärmeübergabe und die Wärmeverteilung unter die neue Förderung fallen. Dazu zählen zum Beispiel der Heizkörpertausch oder der Austausch von Thermostatventilen. „Ein modernes Heizungssystem besteht aus mehreren Komponenten: Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Wärmeübergabe und Speicherung. Damit eine Heizung ihr volles Effizienzpotenzial entfalten kann, müssen diese Komponenten perfekt aufeinander abgestimmt sein. Die Förderung trägt diesem Umstand Rechnung“, sagt Christian Ludewig, Mitglied des BDH-Vorstands. Förderfähig sind dabei sowohl die Investitionskosten, als auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet.

Ebenfalls ist das neue BAFA-Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ am 1. Januar gestartet. Im Zuge der neuen Förderung für Nichtwohngebäude werden die Förderrichtlinien für die Programme "Energieberatung im Mittelstand" (EBM) und "Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen" (EBK) zusammengelegt. Zudem kommt die Contracting-Orientierungsberatung neu hinzu. Somit steht nun ein umfassendes Förderszenario auch für den industriellen Modernisierer zur Verfügung.

Interessenten können sich auf der Seite des BAFA über Umfang und förderfähige Kosten der Bundesförderung Effiziente Gebäude informieren. Detaillierte Informationen zum Heizkörpertausch finden Sie unter www.heizkoerpertausch.de.