Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Ab 01. Januar 2024: Klimafreundlich heizen mit Erneuerbaren Energien

Um die Abhängigkeit von fossilen Energien auch im Gebäudebereich zu überwinden, hat die Bundesregierung beschlossen, dass zukünftig jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Die Umsetzung dieser Anforderung erfolgt über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab dem 1. Januar 2024.

Das GEG in Neubauten:

Das GEG gilt ab 01.01.2024 zunächst für alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten ausgewiesener Neubaugebiete (Bauantrag 2024). Es dürfen hier nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 % Anteil Erneuerbaren Energien basieren (§71 GEG).

Technische Erfüllungsoptionen auf Basis 65 % Erneuerbarer Energien (GEG):

Im Rahmen des §71 GEG können folgende Erfüllungsoptionen gewählt werden:

  • Elektrisch betriebene Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen (z. B. Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel)
  • Gas- oder Ölheizungen, die klimafreundlichen Brennstoff mit mind. 65 % Anteil nutzen: z. B. Bio-Methan, biogenes Flüssiggas oder grüner und blauer Wasserstoff, einschließlich daraus hergestellter Derivate, z. B. Erneuerbare Flüssigbrennstoffe (biogen- oder wasserstoffbasierte GreenFuels)
  • Wärmepumpe-Hybridheizungen in Kombination mit einem Öl-/Gasbrennwertkessel, Solarthermie oder grünem/blauem Wasserstoff
  • „H2-Ready“-Gasheizungen, Gasgeräte, die später auf 100 % Wasserstoff umrüstbar sind
  • Stromdirektheizungen sind nur dann zulässig, wenn ein anspruchsvolles Mindestniveau beim baulichen Wärmeschutz der Gebäude eingehalten wird.
  • Anschluss an ein Wärmenetz 

Das GEG im Gebäudebestand:

Für den Gebäudebestand gilt neben den 65 % EE-Erfüllungsoptionen (§71 GEG) ebenso:

  • Gas- oder Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurden, können noch bis spätestens 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Brennstoff betrieben werden.
  • Neue Gas- oder Ölheizungen sind übergangsweise und in verschiedenen Konstellationen auch als Erfüllung der Vorgabe zum Heizen mit 65 % Erneuerbaren Energien zulässig, zum Beispiel als Teil einer Hybridlösung (in Kombination mit einer Wärmepumpe) oder wenn sie anteilig mit Biomethan oder Erneuerbaren Flüssigbrennstoffen betrieben werden.
  • Für Gas- oder Ölheizungen, die nach dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, sind je nach Größe der Kommune Einbaufristen zu beachten [BMWIK]. Allerdings muss dafür eine nach GEG verbindliche Beratung durch Ihren Heizungsfachmann erfolgen. Zudem müssen dann ab 2029 steigende Anteile Erneuerbarer Energien (Biomasse, Biomethan, grüner/blauer Wasserstoff, synthetische bzw. Bio-Brennstoffe) genutzt werden (15 % in 2029, 30 % in 2035, 60 % in 2040).
  • Ist die Gas- oder Ölheizung defekt, dann kann sie repariert werden.
  • Für irreparabel defekte Erdgas- oder Ölheizungen gibt es Übergangsfristen, innerhalb derer sie die 65-Prozent-EE-Pflicht erfüllen müssen. Als Übergangslösungen kommen gebrauchte Heizungen oder Miet-Heizungen in Frage.

Für weitere Informationen: FAQ des BMWiK

Fördermittel: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Förderung für klimafreundliche Heizungstechnik wird im Rahmen der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ über die KfW abgewickelt.

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in selbstgenutzten Gebäuden

Seit dem 01.01.2020 ist die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten, mindestens 10 Jahre alten Wohneigentum möglich. (§ 35c EstG Einkommensteuer-Gesetz). Gefördert werden die gleichen Technologien wie im BEG EM. Selbstnutzende Hausbesitzer können über drei Jahre verteilt 20 % der Investitionskosten von der Steuerschuld abziehen.

Ergänzend können für Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung 50 % der Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden.

Die Beantragung ist mit der Steuererklärung nach Abschluss der Maßnahme möglich.

Die Kumulierung von Sanierungsmaßnahmen, die im Programm BEG gefördert werden und eine steuerliche Geltendmachung ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen: Kurz erklärt: steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung im Eigenheim (energiewechsel.de)